Der Verhaltenscodex von Klein Geflügelfeinkost

Unser Verhaltenskodex


Die Klein GmbH & Co. KG verpflichtet sich, ihre Geschäftstätigkeit auf ethische, legale und verantwortungsvolle Art und Weise auszuüben. Aus diesem Grund hat die Klein GmbH & Co. KG sich den folgenden Verhaltenskodex über gesellschaftliche Verantwortung auferlegt.

Personen in einer Besprechung

1. Freiwillige Beschäftigung

Die Klein GmbH & Co. KG bedient sich weder Zwangs- noch Pflichtarbeit, worunter jene Arbeit oder Dienstleistung zu verstehen ist, die unter Androhung von Strafe verrichtet wird oder für deren Verrichtung sich jemand nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Ebenso ist es verboten, persönliche Ausweisdokumente von Beschäftigten bei Antritt des Dienstverhältnisses einzubehalten.

2. Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen werden respektiert

Die Klein GmbH & Co. KG achtet und respektiert das Recht der ArbeitnehmerInnen auf Versammlungsfreiheit sowie deren Recht, sich ihre VertreterInnen frei und unabhängig zu wählen und garantiert, dass diese VertreterInnen keiner Form von Diskriminierung ausgesetzt sind. Das Unternehmen erkennt auch das Recht der ArbeitnehmerInnen auf Kollektivvertragsverhandlungen an.

3. Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch

Das Unternehmen stellt sicher, dass der Arbeitsplatz und seine Umgebung (Maschinen, Ausrüstungsgegenstände und Arbeitsablauf, chemische Arbeitsstoffe etc.) weder die körperliche Unversehrtheit noch die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen gefährden. Geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Unfallgefahr und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind das Ziel regelmäßig stattfindender Optimierungsprogramme. Die ArbeitnehmerInnen erhalten darüber hinaus Schulungen über Sicherheit und Gesundheit im Beruf und am Arbeitsplatz. Die ArbeitnehmerInnen müssen über einen garantierten Zugang zu Trinkwasser, Sanitäreinrichtungen und Sozialräumen verfügen, die in Übereinstimmung mit den dafür anwendbaren gesetzlichen Vorschriften errichtet wurden und dementsprechend weiter aufrechterhalten werden. Der Arbeits- platz und sein Umfeld müssen über geeignete Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen sowie über ausreichende Beleuchtung verfügen. Für einen adäquaten Nichtraucherschutz ist ebenfalls Sorge zu tragen.

4. Kinderarbeit wird nicht eingesetzt

Die Klein GmbH & Co. KG akzeptiert keine Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren, es sei denn, dies ist durch gesetzliche Bestimmungen gestattet, in keinem Fall jedoch unter 14 Jahren. Für den Fall, dass die geltenden Gesetze ein höheres Mindestbeschäftigungsalter vorschreiben oder die gesetzliche Schulpflicht über 15 Jahren endet, wird dieses Alterslimit als gültig erachtet. Allgemeine Ausbildungs- oder Trainingsprogramme, die von Kindern in Schulen oder anderen Institutionen in Anspruch genommen werden, fallen nicht unter diese Beschränkung. Alle jungen ArbeitnehmerInnen müssen davor geschützt werden, irgendwelche Arbeiten zu verrichten, die aller Voraussicht nach gefährlich sind, die Ausbildung des Kindes beeinträchtigen oder seine Gesundheit bzw. seine physische, psychische, soziale, geistige oder moralische Weiterentwicklung gefährden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht nachts oder unter gefährlichen Bedingungen beschäftigt werden.

Diese Richtlinien und Verfahren sollen mit den Bestimmungen der entsprechenden ILO-Standards übereinstimmen.

5. Zahlung existenzsichernder Löhne

Das Unternehmen garantiert, keine Löhne unter dem gesetzlich gültigen Mindestlohn auszuzahlen. Die Klein GmbH & Co. KG wird weder aus disziplinären Gründen noch als Beschäftigungsbedingung Bezahlungen kürzen oder einbehalten. Die den MitarbeiterInnen ausbezahlte Entlohnung muss alle gültigen Gesetze zu Löhnen und Gehältern erfüllen, einschließlich den Bestimmungen zu Mindestgehältern, Überstunden und gesetzlich festgelegten Vergünstigungen.

6. Keine erhöhte Arbeitszeit

Die Klein GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die geltenden gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen eingehalten werden. Die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Woche wird durch nationale Gesetze und entsprechend der Konventionen der internationalen Arbeitsorganisation geregelt. Die Beschränkung der Überstunden wird gemäß den regionalen gesetzlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen geregelt. Den ArbeitnehmerInnen steht, mit Ausnahme von außergewöhnlichen Umständen und für eine beschränkte Zeitspanne, zumindest ein freier Tag pro Woche zu. Für die erforderlichen Arbeitspausen wird gesorgt, um die Sicherheit und Gesundheit der MitarbeiterInnen nicht zu gefährden.

7. Keine Diskriminierung

Die Klein GmbH & Co. KG wird keinerlei diskriminierende Maßnahmen zulassen oder Handlungen begehen. Diskriminierung bedeutet jede Art von Unterscheidung, Ausschluss oder Bevorzugung, die die Gleichbehandlung oder die Zugangsmöglichkeiten zu Arbeit und Beschäftigung einschränken, und die möglicherweise auf Hautfarbe, Geschlecht, Religionsbekenntnis, politische Überzeugung, Alter, nationale, soziale oder ethnische Herkunft, familiäre Verpflichtungen oder ähnliche Überlegungen dieser Art zurückzuführen sind. Die Klein GmbH & Co. KG bekennt sich überdies zu Arbeitsplätzen, die frei von jeder Art von Belästigung und Schikanen sind. Körperliche Misshandlung oder Disziplinierung, sowie die Androhung von körperlicher Misshandlung, sexuelle oder andere Belästigungen und Beschimpfungen oder andere Formen der Einschüchterung sind nicht zulässig.

8. Einhaltung von Gesetzen

Sämtliche Geschäftstätigkeiten der Klein GmbH & Co. KG haben allen anwendbaren gesetz- lichen Erfordernissen auf nationaler und internationaler Ebene ebenso zu entsprechen wie den Klein GmbH & Co. KG Standards im Hinblick auf Beschäftigung und Herstellung. Die Klein GmbH & Co. KG verpflichtet sich des Weiteren, bei all ihren Geschäftstätigkeiten geltende Anti- bestechungs- und Antikorruptionsgesetze und -vorschriften zu beachten.

9. Umwelt

Verfahren und Standards für die Abfallbehandlung, für den Umgang mit und die Entsorgung von chemischen und anderen gefährlichen Materialien, für Emissionen und für die Abwasseraufbereitung, haben zumindest den gesetzlichen Mindestanforderungen zu entsprechen oder diese zu übertreffen.

Dieser Verhaltenskodex ist angelehnt an den ETI Base-Code. Der ETI Base Code basiert auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und ist ein international anerkannter Code für die Arbeitspraxis.