Klein GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Alle Angebote der Klein GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) erfolgen unverbindlich und freibleibend.
Aufträge können nur freibleibend entgegengenommen werden. Zusagen hinsichtlich der Menge, Liefertermine und Preise sind erst rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) bestätigt sind. Als schriftliche Bestätigung gelten auch Lieferschein und/oder Rechnung.
1.2 Abweichende Vertragsbestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprecht.
1.3 Der Kunde kann Rechte aus Verträgen mit dem Verkäufer weder abtreten noch verpfänden.
1.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contract for the International Sale of Goods vom 11.4.1980).
1.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Ahlen, soweit nichts anderes bestimmt und der Kunde Vollkaufmann ist.
2. Lieferung
2.1 Lieferungen werden von dem Verkäufer im Rahmen seiner Möglichkeiten, schnell und gewissenhaft ausgeführt oder veranlasst.
2.2 Ereignisse höherer Gewalt wie Katastrophen, Streik, Aussperrung, Fabrikations- und Lieferstörungen, Verkehrsstörungen, Währungsänderungen und dergleichen, ferner Betriebsstörungen aller Art, berechtigen den Verkäufer, die Lieferung angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten
2.3 Die Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, frei Haus. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
2.4 Erfüllt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder
nicht rechtzeitig, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.5 Handelsübliche Lieferungen eines Minder- oder Mehrgewichts, maximal bis zu 5 %, bleiben vorbehalten.
3. Untersuchung und Rügepflicht
3.1 Alle Reklamationen hinsichtlich Beschaffenheit, Anders- oder Falschlieferung, der gelieferten Menge, Gewicht oder Berechnung von Preisen müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden – bei Gefriergütern innerhalb von 48 Stunden – nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden.
3.2 Mängel, die auch bei sofortiger eingehender Untersuchung nicht zu erkennen sind, müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, in dem mangelfreie Ware verderben würde, längstens aber innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ware gerügt werden. Unterlässt es der Kunde, die vorbezeichneten Mängel rechtzeitig zu rügen, verliert er sämtliche Ansprüche wegen dieser Mängel.
3.3 Reklamationen wegen Mindermengen oder Beschädigung von Waren werden nur dann anerkannt, wenn sie bei LKW-Transport vom Fahrer des LKWs auf dem Frachtpapier bescheinigt worden sind.
3.4 Wird eine Teillieferung beanstandet, so bleibt der Vertrag in seinen übrigen Punkten in vollem Umfang bestehen. Dasselbe gilt bei aufeinanderfolgenden Teillieferungen.
3.5 Im Falle berechtigter und anerkannter Reklamationen kann der Verkäufer nach eigener Wahl entweder mangelfreien Ersatz oder die Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten und bezahlten Kaufpreises zurücknehmen.
4. Rücktrittsrecht
Der Verkäufer ist berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, insbesondere wenn vorangegangene Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden, oder ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Jede Rechnung ist nach 21 Tagen netto (maßgebend hierfür ist das Rechnungsdatum) zu bezahlen, sofern nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Bei Zahlungsverzug eines Käufers erfolgen weitere Lieferungen lediglich gegen Vorkasse. Das Rücktrittsrecht des Verkäufers gemäß Ziffer 4 bleibt unberührt.
5.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind von ihm Mahnkosten, Rechtsverfolgungskosten und Verzugszinsen in Höhe der von der Bank des Verkäufers für Kontokorrentkredite berechneten Zinsen zu bezahlen.
5.4 Sofern Teilzahlungsvereinbarungen getroffen wurden, wird die gesamte Rechtsforderung sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate länger als 14 Tage in Verzug gerät.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen bereits entstandenen und künftigen Forderungen gegen den Kunden, einschließlich aller Nebenforderungen.
6.2 Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Ware in einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
6.3 Der Weiterverkauf darf nur dann erfolgen, wenn sich der Kunde gegenüber seinem Käufer das Eigentum vorbehält. Alle aus diesem Eigentumsvorbehalt dem Kunden zustehenden Rechte an der Ware tritt er hiermit im Voraus zur Sicherung der Forderung an den Verkäufer ab.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen eines zwischen Verkäufer und Kunden geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, unwirksame Vertragsbestimmungen durch wirksame Vertragsbestimmungen in der gehörigen Form zu ersetzen, die den unwirksamen Vertragsbestimmungen nach dem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommen. Entsprechend ist bei Vorliegen von Lücken im Vertrag zu verfahren.